Meinungsfreiheit in der öffentlichen Schule im Lichte ihres Bildungsauftrags
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Produktinformationen "Meinungsfreiheit in der öffentlichen Schule im Lichte ihres Bildungsauftrags "
Ob in der Schule Meinungsfreiheit herrsche oder nicht, ist gar nicht die Frage. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gilt auch hier, für Lehrer/innen wie für Schüler/innen. Denn die Schule hat einen gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag, besonders im Hinblick auf die politische Aufklärung, Bildung und Urteilsfähigkeit. Dieser Auftrag kann nicht durch „Neutralität“ wahrgenommen werden, sondern nur durch engagiertes Eintreten für die Grundwerte unserer Verfassung und Gesellschaftsordnung. Politisches Lernen soll plural, kontrovers, multiperspektivisch, vergleichend, unparteiisch, im gesellschaftlichen Kontext ermöglicht werden. Lehrpersonen müssen, wenn sie glaubhaft sein wollen, Standpunkte beziehen!
Stichwörter: Meinungsfreiheit, Bildungsauftrag der Schule, politische Bildung, Beutelsbacher Konsens
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Autor: Michael Rux
Erscheinungstermin: 20.01.2021
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